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   BGH, 07.05.1953 - 4 StR 645/52   

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BGH, 07.05.1953 - 4 StR 645/52 (https://dejure.org/1953,4561)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1953 - 4 StR 645/52 (https://dejure.org/1953,4561)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1953 - 4 StR 645/52 (https://dejure.org/1953,4561)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.07.1931 - III 420/31

    Erfordernisse des "Verschuldens" i. S. des § 227 Abs. 1 StGB.

    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 4 StR 645/52
    Dass B. durch seinen Bierdeckelwurf den entfernten Anlass zu den weiteren Vorfällen gegeben hat, begründet noch kein Verschulden, das in § 227 StGB vorausgesetzt wird, und das dem Täter nachgewiesen werden muss (RG Rspr 9, 584; RGSt 65, 340).
  • RG, 19.02.1931 - II 110/31

    Zum Begriff des Raufhandels (§ 227 StGB.). Ist eine Person, die bei Benutzung

    Auszug aus BGH, 07.05.1953 - 4 StR 645/52
    Voraussetzung hierfür wäre jedoch, dass der Angriff als Folge des Zurufs vom Angeklagten S. voraus gesehen werden konnte, und dass der von den Angreifern als Herausforderung empfundene Zuruf auch unter Zugrundelegung des Sachverhalts rechtswidrig war, von dem S. ausgehen durfte (vgl. RGSt 65, 163, 340; RG JW 1925, 2470 Nr. 5; HRR 1934 Nr. 673).
  • BGH, 16.06.1961 - 4 StR 176/61

    Entschuldbarkeit einer Überschreitung der Notwehr - Verwendung eines Messers in

    Das wäre dann der Fall, wenn er den Angriff W.'s von vornherein und fortdauernd nur in berechtigter oder vermeintlicher Notwehr begegnet wäre, es sei denn, daß sein Verhalten vor W.'s Angriff auf Grund der neu zu treffenden Feststellungen, etwa wegen aufreizenden Verhaltens oder weil er an den Tatort gegangen ist, um Benno und Guido J. dabei Hilfe zu leisten, Hi. eine Lektion zu erteilen, zu der begründeten Annahme führte, er sei schon dadurch nicht ohne sein Verschulden in die Schlägerei verstrickt worden (vgl. RG JW 1925, 2470 Nr. 5; HRR 1934, Nr. 673; 4 StR 645/52 vom 7.5.1953, 5 StR 358/59 vom 13.10.1959, beide nicht veröffentlicht).
  • BGH, 09.04.1974 - 5 StR 619/73

    Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

    Eine solche Unterstützung der Kämpfenden ist als Beteiligung am Raufhandel (4 StR 645/52 vom 7. Mai 1952 unter Hinweis auf RGSt 9, 380; RG Rspr. 9, 584; JW 1932, 948 Nr. 14; HRR 1941 Nr. 369), zumindest als Beihilfe zum Raufhandel zu werten.
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